Sehr geehrte Damen und Herren!
Alexander Nabert kritisiert eine „antiisraelische Politik der Europäischen Union“, weil der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine „Kennzeichnung der Waren aus israelischen Siedlungen im Westjordanland“ für „verpflichtend“ hält. Nabert spricht von „Doppelten Standards“, da Israel „nach anderen Maßstäben behandelt wird als andere“ und nennt als Beispiel die Krim.
Diese Auffassung ist verwunderlich, denn das Westjordanland ist definitiv (noch) kein Teil Israels, also wäre eine Kennzeichnung von Waren aus jüdischen Siedlungen als „Made in Israel“ eine Täuschung der Kunden. Was die Krim angeht, wurden sofort nach dem Anschluss an die Russische Föderation Wirtschaftssanktionen verhängt, zunächst von der damaligen Regierung Obama, dann von der EU. Dergleichen blieb Israel erspart, obgleich es die Golan-Höhen und Ostjerusalem annektiert hat und seit 1967 das Westjordanland besetzt hält und dort widerrechtlich hunderttausende jüdisch-israelische Staatsbürger angesiedelt wurden.
In diesen Fällen verhängte die „westliche Wertegemeinschaft“ keinerlei Sanktionen. Im Gegenteil, die Bundesregierung genehmigte die Ausfuhr von U-Booten und schenkte der israelischen Regierung sogar die ersten beiden und übernahm ein Drittel der Kosten für die übrigen Boote. Kann man sich vorstellen, dass Bundeskanzlerin Merkel dem russischen Präsidenten Putin kostenlos Militärtechnik überlässt? Wenn man also von doppelten Standards spricht, dann doch eher zu Gunsten von Israel (auch wenn die Israel-Lobby gern das Gegenteil behauptet).
Über eine Veröffentlichung würde ich mich freuen.
Walter Ruffler
Leserbrief von Walter Ruffler zum Kommentar „Europäischer Gerichtshof“ von Alexander Nabert in der TAZ vom 16./17.11.2019
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