NATO-Kommandozentrum "Command Task Force Baltic" in Rostock ? Bruch der 2+4 Verträge!

Rostock Ostsee Luftbild Hafen

Verteidigungsminister Boris Pistorius weiht zusammen mit Manuela Schwesig am 21. Oktober 2024 [10h-13h] ein neues maritimes taktisches Hauptquartier für die NATO in Rostock ein. In der PM dazu heißt es: "Soldaten ... aus diesen und weiteren Partnerländern können 60 multinationale Dienstposten von 180 im CTF Baltic bereits in Friedenszeiten besetzen." (Pressezentrum Marine 15.10.2024) KLARER BRUCH DES ZWEI-PLUS-VIER-VERTRAGES - Das ist u.a. hier und unten in diesem Beitrag nachlesbar.

Unsere Rostocker Friedensfreunde führen am 21.10. ab 10.00 Uhr eine Mahnwache/Kundgebung in Rostock, Kopernikusstraße Nr. 1 vor der Marinekaserne, durch. Bitte kommt zahlreich zur Unterstützung. Unser Bündnis setzt ein Zeichen gegen Militarisierung und Krieg!

Laut Berichten des NDR und der Ostsee-Zeitung (14.10.2024) soll das neue NATO-Kommandozentrum, genannt Command Task Force Baltic an das Einsatz- und Führungszentrum der deutschen Marine (Marinekommando) angegliedert werden und künftig alle Einsätze in und über der Ostsee steuern. Für das neue Hauptquartier sollen Soldaten aus allen Anrainerstaaten an die Warnow versetzt werden. Ein Hauptquartier der Deutschen Marine befindet sich bereits in Rostock, nun soll die Hansestadt auch Sitz eines Nato-Hauptquartiers werden. ... Von diesem Kommando im Hansaviertel aus sollen künftig alle Manöver und -Einsätze auf der Ostsee gesteuert werden – Kriegsschiffe, Hubschrauber, Kampfflugzeuge. Unser Friedensbündnis demonstrierte am 5. Mai 2024 im Hansaviertel gegen den Missbrauch des Hafens für NATO-Miltärmanöver.

Ein klarer Bruch der 2+4 Verträge. Der 2+4 Vertrag besagt unmissverständlich in Artikel 5: „Ausländische Streitkräfte und Atomwaffen oder deren Träger werden in diesem Teil Deutschlands weder stationiert noch dorthin verlegt.“  (Quelle: Florian Warweg über den 2+4 Vertrag sowie den Einigungsvertrag in den Nachdenkseiten) Florian Warweg hat in der Bundespressekonferenz am 17.10. nachgehakt. Die Anworten werfen noch mehr Fragen auf.

"Das Marinearsenal Warnowwerft [Kooperation mit dem Unternehmen Neptun-Smulders] gewährleistet in Rostock die effektive Instandsetzung maritimer Waffensysteme der Bundeswehr wie auch verbündeter Nationen. „Deutschland kommt im Rahmen dieser Bündnisverteidigung eine besondere Bedeutung eine besondere Rolle zu“, erklärte Verteidigungsminister Pistorius. „Wir sind Drehscheibe und zentrale logistische Basis bei der Verteidigung der NATO-Ostflanke und der Standort Rostock spielt dabei nicht nur geografisch eine große Rolle. Aus diesem Grund entsteht zusätzlich zu den zivilwirtschaftlichen Maßnahmen auf dem Südgelände der Warnowwerft ein Logistik-Hafen als NATO Deployment Hub, der die Fähigkeitsforderungen von NATO und EU erfüllen und die Verlagerung von Truppen, Material und Versorgung in Mittel- und Osteuropa ermöglichen soll." (Quelle)

Wortlaut der Präambel des 2+4 Vertrages:

"Zwei-plus-Vier-Vertrag vom 12. September 1990 (BGBl. 1990 II S. 1317)

Die Bundesrepublik Deutschland, die Deutsche Demokratische Republik, die Französische Republik, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und die Vereinigten Staaten von Amerika –

IN DEM BEWUSSTSEIN, daß ihre Völker seit 1945 miteinander in Frieden leben,

EINGEDENK der jüngsten historischen Veränderungen in Europa, die es ermöglichen, die Spaltung des Kontinents zu überwinden,

UNTER BERÜCKSICHTIGUNG der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes und der entsprechenden Vereinbarungen und Beschlüsse der Vier Mächte aus der Kriegs- und Nachkriegszeit,

ENTSCHLOSSEN, in Übereinstimmung mit ihren Verpflichtungen aus der Charta der Vereinten Nationen freundschaftliche, auf der Achtung vor dem Grundsatz der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker beruhende Beziehungen zwischen den Nationen zu entwickeln und andere geeignete Maßnahmen zur Festigung des Weltfriedens zu treffen,

EINGEDENK der Prinzipien der in Helsinki unterzeichneten Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa,

IN ANERKENNUNG, daß diese Prinzipien feste Grundlagen für den Aufbau einer gerechten und dauerhaften Friedensordnung in Europa geschaffen haben,

ENTSCHLOSSEN, die Sicherheitsinteressen eines jeden zu berücksichtigen,

ÜBERZEUGT von der Notwendigkeit, Gegensätze endgültig zu überwinden und die Zusammenarbeit in Europa fortzuentwickeln,

IN BEKRÄFTIGUNG ihrer Bereitschaft, die Sicherheit zu stärken, insbesondere durch wirksame Maßnahmen zur Rüstungskontrolle, Abrüstung und Vertrauensbildung; ihrer Bereitschaft, sich gegenseitig nicht als Gegner zu betrachten, sondern auf ein Verhältnis des Vertrauens und der Zusammenarbeit hinzuarbeiten, sowie dementsprechend ihrer Bereitschaft, die Schaffung geeigneter institutioneller Vorkehrungen im Rahmen der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa positiv in Betracht zu ziehen,

IN WÜRDIGUNG DESSEN, daß das deutsche Volk in freier Ausübung des Selbstbestimmungsrechts seinen Willen bekundet hat, die staatliche Einheit Deutschlands herzustellen, um als gleichberechtigtes und souveränes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen,

IN DER ÜBERZEUGUNG, daß die Vereinigung Deutschlands als Staat mit endgültigen Grenzen ein bedeutsamer Beitrag zu Frieden und Stabilität in Europa ist,

MIT DEM ZIEL, die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland zu vereinbaren,

IN ANERKENNUNG DESSEN, daß dadurch und mit der Vereinigung Deutschlands als einem demokratischen und friedlichen Staat die Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes ihre Bedeutung verlieren,

VERTRETEN durch ihre Außenminister, die entsprechend der Erklärung von Ottawa vom 13. Februar 1990 am 5. Mai 1990 in Bonn, am 22. Juni 1990 in Berlin, am 17. Juli 1990 in Paris unter Beteiligung des Außenministers der Republik Polen und am 12. September 1990 in Moskau zusammengetroffen sind –

SIND wie folgt ÜBEREINGEKOMMEN:"