Für den Verein Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung hat Prof. Dr. jur. habil. Dr. rer. nat. Volker Boehme-Neßler, Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, ein Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit einer allgemeinen Corona-Impfpflicht verfasst. Das Ergebnis ist eindeutig: Eine allgemeine Impfpflicht ist verfassungswidrig.
Die Langfassung des aktualisierten Gutachtens vom 13. März steht hier zum Download.
Die Gründe auf einen Blick (und als aktualisiertes PDF zum Download)
1. Eine allgemeine Impfpflicht verletzt wichtige Grundrechte
2. Eine allgemeine Impfpflicht ist nicht verhältnismäßig
3. Die allgemeine Impfpflicht verletzt zwei grundlegende Pfeiler des Rechtsstaatsprinzips
4. Eine allgemeine Impfpflicht verletzt die Menschenwürde
FAZIT: Eine allgemeine Impfpflicht gegen SARS-CoV-2 verletzt zahlreiche Grundrechte, nicht zuletzt die Menschenwürde. Sie verstößt darüber hinaus gegen das Bestimmungsgebot und das Wesentlichkeitsprinzip. Deshalb ist sie verfassungwidrig.