Die Maskenpflicht an Grundschulen in Bremen und Bremerhaven wird vorläufig außer Kraft gesetzt. Die Testpflicht als Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht in den Schulen bleibt hingegen bestehen. Das hat das Bremer Oberverwaltungsgericht am Mittwoch 21.04.2021entschieden.
Es waren mehrere Eilanträge von Eltern gegen die Test- und Maskenpflicht an Schulen eingegangen. Beide Beschlüsse sind nicht anfechtbar. (Buten un Binnen)
Wir empfehlen hier nochmals diesen Dokumentarfilm LOCKDOWN KINDERRECHTE, der zeigt erschreckende Auswirkungen der Covid-Maßnahmen auf Kinder und Jugendliche zeigt.