Arbeitsrechtler Rolf Geffken hat am 1. August im Gewerkschaftsforum eindringlich gewarnt vor der gerade verbreiteten Illusion, den Werkverträgen ginge es nach dem Tönnies-Skandal generell an den Kragen. Es geht munter weiter und die Bundesregierung (Arbeitsminister Heil) scheint nicht den Mumm zu haben, sich gegen die einflussreiche Automobillobby durchzusetzen. "Weit über die Leiharbeit hinaus werden durch Einsatz von Werkverträgen in der Industrie inzwischen bis zu 50 % der Arbeiten durch Werkvertragsbeschäftigte erledigt. Die Fleischindustrie ist nur die Spitze eines weit in die gesamte industrielle Produktion hineinreichenden Phänomens." Das sei vor 30 Jahren undenkbar gewesen; damals galt der vom 7. Senat des BAG hochgehaltene Grundsatz der „Einheit der Belegschaft“ noch was.
"A l l e Werkverträge gehören verboten, weil a l l e Werkverträge die Belegschaften spalten und damit das Arbeitsrecht aushöhlen. A l l e ! Nun meint Herr Heil einen „ersten“ Schritt mit dem Verbot der Werkverträge in der Fleischindustrie gemacht zu haben. Doch seine Differenzierung zwischen Fleischindustrie und anderen Branchen ist eine Steilvorlage für die gesamte Arbeitgeberschaft. An dieser Differenzierung wird das Gesetz rechtlich scheitern und damit werden Werkverträge auf weitere viele Jahre hinaus „legalisiert“ werden. Mindestens aber wird der Einsatz „konzerneigener“ Werkvertragsfirmen gestattet werden. Doch d a s ist reine Augenwischerei, denn in der Autoindustrie wird der Einsatz bereits jetzt von konzerneigenen „Dienstleistern“ durchgeführt, wie die Beispiele Autovision, VW Services Group, SITECH und andere zeigen. Tönnies bereitet bereits den „Einsatz“ seiner Unternehmen vor. Was sagt dazu der Minister Heil ?
Das Verbot von Werkverträgen muß auf alle Branchen ausgedehnt werden, und zwar paradoxerweise dann, wenn es a u c h nur in der Fleischindustrie Bestand haben sollte. Sonst droht die totale Legalisierung der Werkverträge !"
MIt KLICK auf das Bild wird ein Video-Beitrag von Rolf Geffken vom Okt. 2019 geöffnet zu: "Farce Werkvertrag - Schutzzone Autoindustrie - Umgang mit dem Arbeitsrecht"