Die Verbraucherzentrale Bremen hat Folgendes am 14.12.2020 auf ihrer WEB-Seite zu vermelden:
"Heizen und Autofahren können 2021 teurer werden. Grund dafür ist die neue CO₂-Abgabe. Ab Januar 2021 wird eine CO₂-Steuer – unter anderem auf Benzin, Diesel, Heizöl und Gas – fällig. Ziel der CO₂-Steuer ist es, fossile Brenn- und Kraftstoffe weniger attraktiv zu machen und zum Umstieg auf klimafreundlichere Alternativen anzuregen. Bei einem Gasverbrauch von 20.000 kWh ist 2021 mit einem CO₂-Preis von 120 Euro zu rechnen. Aufgrund der gestaffelten Erhöhung liegt er für diesen Verbrauch im Jahr 2025 dann bei 264 Euro. Per Definition sind derzeit pro Tonne CO2-Ausstoß 25 Euro zu zahlen. Das kann also je nach Verbrauch für Sie im Jahr 2021 Mehrkosten von gut 200 Euro bedeuten."
Dagegen stagnieren die Niedriglöhne, dagegen sind die mickeringen Erhöhungen bei Hartz IV, Kosten der Unterkunft und Wohngeld vernachlässigbar. Die Leute mit dem kleinen Portemonnai zahlen nun die Zeche für Merkels CO2 Gipfel und es wäre spannend zu wissen, was die "kleinen Leute" wohl denken über die wohlversorgten Fridays for Future Jugendlichen ? - "„Doch jeder Heizungsnutzer hat es selbst in der Hand: Nur ein Grad weniger an Raumtemperatur spart sechs Prozent Energie ein“, erklärt Inse Ewen, Energieberaterin der Verbraucherzentrale Bremen." (Verbraucherzentrale Bremen 4.11.) Mit dieser dreisten Schuldzuweisung an die Endverbraucher und der Empfehlung kühler zu wohnen, betätigt sich die Verbraucherzentrale Bremen als Lobbyist der profitorientierten Energiekonzerne, die - wie unten erläutert - sehr wohl wissen, wie sie die Lage für ihre Profitsteigerung nutzen können.
Etwas anders die Verbraucherzentrale NRW, die schreibt nämlich am 28.10.2020:
"Verbraucher sollten es deshalb nicht einfach verständnisvoll hinnehmen, wenn ihr Versorger jetzt den Preis allein mit Verweis auf die CO2-Abgabe weiter erhöht." Kunden sollen Wechsel prüfen, wenn Versorger erhöhen. Stattdessen rät die Verbraucherzentrale NRW allen Gas-Kunden, denen eine Preiserhöhung angekündigt wird, einen Anbieterwechsel zu prüfen. Das dazu nötige Sonderkündigungsrecht haben sie, sobald die Ankündigung eingeht, wie Sieverding betont. Tipps und Hilfestellungen für die Suche nach einem neuen Tarif gibt die Verbraucherzentrale online unterhttp://www.verbraucherzentrale.nrw/energievertraege. ...
Ihre Aussagen zum Preisspielraum stützen die Verbraucherschützer auf ihre aktuelle Untersuchung der Gas-Grundversorgungspreise in den 20 einwohnerstärksten Städten Nordrhein-Westfalens. Betrachtet wurde dabei die sogenannte Unternehmensspanne. Das ist der Preisbestandteil, den die Unternehmen selbst beeinflussen können. Um diese zu ermitteln, werden alle Steuern, die Konzessionsabgabe und die Netzentgelte einschließlich der Kosten für den Messstellenbetrieb und die Messung abgezogen. Übrig bleibt ein Block für Beschaffung, Vertrieb und Marge. Und dieser Block ist trotz der gesunkenen Beschaffungspreise in den vergangenen zwei Jahren bei der Mehrheit der Unternehmen größer geworden - nur bei sechs Firmen wurde er kleiner oder blieb nahezu unverändert."