Das Ratifizierungsgesetz zu CETA (Comprehensive Economic Trade Agreement), dem sog. "Handels- und Investitionsschutzabkommen" zwischen der EU und Kanada, wurde von der Ampelkoalition am 7. Juli zur 1. Lesung in den Bundestag eingebracht. Es soll bis zum Herbst im Bundestag und Bundesrat durchgezogen werden. Die undemokratische EU hatte es zwar bereits mit Kanada "mal eben" ratifiziert, was eine vorläufige Anwendung ermöglicht, aber zum endgültigen Inkrafttreten ist eine Ratifizierung in allen EU-Mitgliedsstaaten nötig. Da Kanada wirtschaftlich eng mit den USA verflochten ist, ist CETA eigentlich ein verkapptes TTIP, dass über die Hintertür allen großen US-Konzernen und Investoren wie Black Rock, Vanguard, State Street, Fidelity u.v.a. als Einfallstor dient.
Gegen dieses Abkommen gab es in den Jahren 2014–17 große Proteste. 125.00 haben gegen CETA unterschrieben. Ein Initiative Verfassungsbeschwerde läuft.
Die Grünen holten früher mal Wählerstimmen mit dem Versprechen, CETA zu verhindern, aber bei den olivgrünen Transatlantikern - das kennen wir ja schon - haben sich so manche Versprechen ins Gegenteil verkehrt, seit sie Regierungsposten bekleiden. Statt die Lieferung schwerer Waffen in Kriegsgebiete zu verhindern, können die Olivgrünen nun gar nicht genug davon liefern. Statt die "Werte des Westens" hochzuhalten, machen sie nun in der Bilderbuchdemokratie in Katar den Bückling für Gas. Statt den Atomwaffensperrvertrag zu unterzeichnen, wollen sie jetzt die "nukleare Teilhabe" mit der NATO auf deutschem Boden in Büchel vorantreiben. Statt die Umsetzung von CETA zu blockieren, soll es nun unter Federführung von Wirtschaftsminister Habeck unterzeichnet werden.
Mit CETA werden sogenannte "nicht-tarifäre Handelshemmnisse" abgebaut, das sind z.B. Regeln des Umwelt-, Verbraucher- und Arbeitnehmerschutzes, die die Maximal-Rendite von global agierenden Konzernen behindern. Das Ganze ist garniert mit schöngefärbten Worten über nachhaltige Entwicklung, Umwelt und Arbeitnehmerrechten, aber ohne jede einklagbaren Schutzrechte.
Investorenrechte (Kapitel 8) werden dagegen ausdrücklich gestärkt. Die sog. "Marktzugangsregeln" verbieten die Bevorzugung kommunaler Anbieter bei der öffentlichen Auftragsvergabe, sie fördern die Auslieferung des Einzelhandels an große Ketten (siehe Amazon)- lokale Einzelhändler haben das Nachsehen, sie verbieten öffentliche Subventionen, bspw. zur Gewährleistung eines öffentlichen Bildungsangebotes. Und wenn es trotzdem passiert, könnten Investoren vor Schiedsgerichten Schadensersatz einklagen. Vereinbarungen, nach denen öffentliche Unternehmen profitorientiert arbeiten müssen, erhöhen den Privatisierungsdruck, kommunale Handlungsfähigkeit würde massiv geschwächt; kommunale Wohnungsanbieter wie die GEWOBA haben das nachsehen. Sogar öffentliche Dienstleistungen geraten durch die Investorenrechte und weitere Liberalisierungsvorschriften in Gefahr. Einmal privatisierte Dienstleistungen wieder zu vergesellschaften könnte gerade im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge zu einem großen Problem werden.