LEG kauft 1.100 Mietwohnungen in Bremen, Share-Deals, und die Sauerei mit der Umlage der Grundsteuer auf die Mieter
(Update 11.03.2020) Die Begleitumstände des kürzlichen Verkaufs von 1.100 Bremer Mietwohnungen für ca. 120 Mio. Euro ohne Grunderwerbssteuerzahlung (siehe hier im WK 15.02.2020) an den drittgrößten Miethai Deutschlands, die LEG, machen gerade in der Bremer Öffentlichkeit Schlagzeilen. Der eigentliche Lenker der (ehemals LandesEigenenGesellschaft in NRW) LEG ist übrigens Black Rock (Deutschland Chef bis vor Kurzem: Friederich Merz) mit 11% Aktienanteil, zusammen mit anderen internationalen Großinvestoren. Deren machtvolle Arme reichen weit. Werner Rügemer hat dazu ein hervorragendes Buch geschrieben: "Die Kapitalisten des 21.Jahrhunderts".
Mithilfe der legalen (?) Tricks, den sog. Share-Deals, die die LEG für sich nutzte, sind dem kommunalen Bremer Haushalt nämlich rund sechs Millionen Euro an Grunderwerbssteuer entgangen; davon hätte mind. eine KiTa neu gebaut werden können. - Keine großen Schlagzeilen machte die kürzlich am 29. Januar 2020 in der Bürgerschaft beschlossene Neuregelung zur jährlich zu zahlenden Grundsteuer ab 2025, obwohl hier gravierende Auswirkungen für die 62% Mieterhaushalte in Bremen absehbar sind.
Zur ungerechten Umlage der Grundsteuer auf die Mieter über die Betriebskostenabrechnung:
Im Herbst 2019 beschloss der Bundestag, nach Beanstandung durch das Bundesverfassungsgericht, eine an den tatsächlichen jetzigen Immobilienwerten (und nicht den nivellierenden Flächen-Einheitswerten aus 1967) orientierte Regelung der Grundsteuer. Das war längst überfällig, für eine gerechtere Besteuerung nach tatsächlichem Wert der Immobilien. Die Bremer Landesregierung versprach sodann gleich, dass dies (z.B. über gerecht angepasste Hebesätze) so gestaltet werden sollte, dass in werthöheren Lagen das zu höheren Grundsteuern für die Immobilieneigener führt. In wertniedrigeren Lagen soll es zu Grundsteuersenkungen kommen; so zumindest der versprochene "einkommensneutrale" Plan auch in Bremen nach Beschluss vom 29.01.2020. Die Bundesregelung sieht (das ist zumindest sinnvoll) auch eine höhere Besteuerung von Brachflächen (Grundsteuer C) vor, womit Bodenspekulanten die profitable Möglichkeit, einfach abzuwarten und auf steigende Podenpreise zu setzen, genommen werden soll.
Die Interessen der Mehrheit der Mieterhaushalte in Bremen kam bezeichnenderweise in der Bürgerschaftsdebatte kaum vor. Wenn es nach denen ginge, müsste die gesamte Grundsteuer komplett von allen Immobilienbesitzern alleine getragen werden. Nun behalten aber die vermietenden Immobilienbesitzer (damit ausgerechnet die Zocker und Spekulanten ebenfalls) die Möglichkeit, die ab 2025 viel höhere Grundsteuer weiterhin einfach auf die Mieter umzulegen. Eine Riesenungerechtigkeit. Erstaunlich, dass die kleinen, ihre Wohnung selbst bewohnenden, Eigenheimbesitzer, die pflichtgemäß ihre Grundsteuer zahlen, dagegen nicht schon längt auf die Barrikaden gegangen sind.
Das als "Umlageverfahren" bezeichnete Abwälzen der Grundsteuer auf die Mieter, wird ab 2025 für Mietverhältnisse in Ortsteilen mit "besseren Lagen" und höheren Immobilienwerten zu drastischen Erhöhungen der Betriebskosten (umgelegte Grundsteuer darin) führen und damit dann auch langfristig zu Vertreibungsprozessen von MieterInnen, die diese, auch als "zweite Miete" bezeichneten Kosten, wegen niedriger Löhne nicht mehr tragen können. Also eine Verschärfung der Segregation, der sozialen Spaltung der Stadt, allen Lippenbekenntnissen zu einer besseren "Durchmischung" entgegenlaufend. Vorgesehen ist nur eine relativ zahnlose Steuerungsmöglichkeit dagegen: für gemeinnützige und soziale Wohnungen kann ein Abschlag von 25% auf die Grundsteuer verfügt werden. Richtig wäre alle kommunalen, genossenschaftlichen, gemeinnützigen und mieterfreundlichen Projekte von der Grundsteuer komplett zu befreien !
Überhaupt nicht mehr nachvollziehbar war die Argumentation von Klaus-Rainer Rupp in der Bürgerschaftsdebatte am 29. Januar 2020. Er verstieg sich zu der Behauptung, in den Ortsteilen mit den wertniedrigeren Lagen würden "automatisch" die gesenkten Grundsteuern zu einer Mietsenkung führen (wie denn automatisch ?) und als Folge davon könnten vermehrt von "auswärts" neue Bremer Bürger in diese Ortsteile mit den herbeigeredeten preiswerteren Mieten ziehen. Schöne Rupp'sche Märchenwelt - meilenweit entfernt von den Realitäten.
"Wer von steigenden Immobilienpreisen und Immobilienwerten profitiert, soll auch die darauf entfallende Steuer zahlen.“ Das fordert der Deutsche Mieterbund. Diese von allen Mieterverbänden mit recht kritisierte Abwälzung der Grundsteuer in der Betriebskostenabrechung auf die Mieter muss wahrlich beendet werden. Ein erster Versuch im Bundestag (unterstützt von Grünen und Linken) scheiterte an der CDU in der großen Koalition und - wie könnte es anders sein - an der FDP. Vorgesehen war, das Bürgerliche Gesetzbuch sowie die Betriebskostenverordnung zu ändern. Das Land Berlin hat daraufhin im Herbst 2019 eine Initiative für ein "Mieter-Grundsteuer-Entlastungsgesetz im Bundesrat" gestartet, die die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Mieter abschafft. Von einer entsprechenden Bremer Initiative konnten wir bisher noch nichts vernehmen ? Das könnte doch ein lohnenswertes Betätigungsfeld für Klaus-Rainer Rupp sein.
Der Weserkurier vom 30.01.2020 berichtete lediglich, dass dem Linken Rupp hinterher das schlechte Gewissen umtrieb. Er versuchte sich zu entschulden, indem er im Weserkurier anmerkte: "Seine Partei hätte gern die Möglichkeiten zur Umlegung der Abgabe auf die Mieter eingeschränkt. Auch müsste die Reform aus Rupps Sicht nicht unbedingt aufkommensneutral umgesetzt werden." Solche Reue "nach dem Hand heben" nützt Bremer MieterInnen herzlich wenig. Die Betriebskosten (auch "zweite Miete" genannt) werden für kleine MieterInnen ab 2025 wegen dieses Beschlusses in besseren Lagen steigen und mit großer Wahrscheinlichkeit wird von den Grundsteuersenkungen in "schlechteren Lagen" nichts bei den Mietern ankommen. Da war Björn Fekker von den Grünen weitaus realitischer in seiner Einschätzung genau dieser Entwicklung.
Weitere Aspekte der Grundsteuerreform und der Hamburger Verhältnisse, finden sich in diesem aufschlussreichen Beitrag von Prof. Dr. Dirk Löhr in den Nachdenkseiten vom 17. 02.2020. (Mitglied der Baulandkommission der Bundesregierung und trat als Sachverständiger bei der öffentlichen Anhörung zur Grundsteuerreform im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages auf.)