UN-Kinderrechtskonvention: Artikel 3 (1) "Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleich viel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist."
Artikel 5: Respektierung des Elternrechts: Die Vertragsstaaten achten die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Eltern oder gegebenenfalls, soweit nach Ortsbrauch vorgesehen, der Mitglieder der weiteren Familie oder der Gemeinschaft, des Vormunds oder anderer für das Kind gesetzlich verantwortlicher Personen, das Kind bei der Ausübung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte in einer seiner Entwicklung entsprechenden Weise angemessen zu leiten und zu führen.
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Hier das Urteil im Volltext vom 08.04.2021 inklusive dreier Sachverständigengutachten: Amtsgericht Weimar, Beschluss vom 08.04.2021, Az.: 9 F 148/21 Am 13.04. hat das Amtsgericht Weilheim (Familiensachen) die Maskenpflicht in der Schule für verfassungswidrig erklärt. Hier der Volltext des Urteils. Es heißt u.a. in dem Urteil: "§ 18 Abs. 2 der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist jedenfalls materiell verfassungswidrig, weil er in unverhältnismäßiger Weise in das Recht der Kinder auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und in ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit eingreift, ohne ihr Wohl angemessen zu berücksichtigen und ohne ihr Recht auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit zu achten und zu schützen." Hier gibt es eine digitale Anleitung zur Erstellung eines Widerspruchs zur Zwangstestung an Schulen.
Zitat der abschließenden Begründung des Weimarer Urteils,: ... Ergebnis (Seiten 176-178):
"Der den Schulkindern auferlegte Zwang, Masken zu tragen und Abstände untereinander und zu dritten Personen zu halten, schädigt die Kinder physisch, psychisch, pädagogisch und in ihrer psychosozialen Entwicklung, ohne dass dem mehr als ein allenfalls marginaler Nutzen für die Kinder selbst oder Dritte gegenübersteht. Schulen spielen keine wesentliche Rolle im „Pandemie“-Geschehen.
Die verwendeten PCR-Tests und Schnelltests sind für sich allein prinzipiell und schon im Ansatz nicht geeignet, eine „Infektion“ mit dem Virus SARS-CoV-2 festzustellen. Das ergibt sich nach den Darlegungen in den Gutachten bereist aus den eigenen Berechnungen des Robert-Koch-Instituts.
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Der Dokumentarfilm LOCKDOWN KINDERRECHTE zeigt erschreckende Auswirkungen der Covid-Maßnahmen auf Kinder und Jugendliche.
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Eine mobile Aktion/flash-mob der DFG-VK Bremen am 12. Februar 2021 in Bremen. Damit wurde aufmerksam gemacht auf das Schicksal der tausenden von Kindern und Jugendlichen, die weltweit als Soldat:innen in bewaffneten Konflikten kämpfen. Die meisten von ihnen werden zum Dienst an der Waffe gezwungen. Kinder und Jugendliche zu militärischen Diensten heranzuziehen verstößt gegen die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen.
Die auffälligen Schilder, mit denen die Teilnehmer auch in Bus und Straßenbahn zum Marktplatz fuhren, erregten großes Interesse. Deutschland gehört zu den wenigen Ländern, die Minderjährige in ihre Armee aufnehmen: Die Bundeswehr wirbt gezielt an Schulen und im öffentlichen Raum um die Gunst von Kindern und Jugendlichen. Wir fordern den Stopp jeder Art von militärischer Werbung bei Kindern und Jugendlichen!
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Im November 2020 waren 572 Millionen Mädchen und Jungen von landesweiten Schulschließungen betroffen – das sind 33 Prozent aller Schülerinnen und Schüler weltweit. „Durch die Unterbrechung lebenswichtiger Dienstleistungen und zunehmender Mangelernährung könnten in den kommenden zwölf Monaten zwei Millionen Kinder zusätzlich sterben und die Zahl der Todgeburten um 200.000 zunehmen. In 2020 werden zusätzlich sechs bis sieben Millionen Kinder unter fünf Jahren an Auszehrung oder akuter Mangelernährung leiden, eine Zunahme um 14 Prozent. Vor allem in den Ländern Afrikas südlich der Sahara und in Südasien werden hierdurch jeden Monat 10.000 Kinder zusätzlich sterben. Weltweit sind bis Mitte des Jahres schätzungsweise 150 Millionen Kinder zusätzlich in mehrdimensionale Armut gerutscht – ohne Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung, Nahrung, sauberem Wasser und sanitären Einrichtungen.“ (UNICEF 2020: Eine verlorene Covid-19 Generation verhindern, New York/Köln v. 19.11.2020)
Dies ist ein kleiner Auszug eines Interviews in den Nachdenkseiten am 29.12.2020 mit dem Kindheitswissenschaftler Prof. Michael Klundt von der Hochschule Magdeburg/Stendal Er sagt: "Alle Entscheidungen seit Frühjahr 2020 fallen über die Köpfe der Kinder und Jugendlichen hinweg, fast nirgendwo werden sie einbezogen oder wenigstens konsultiert oder auch nur darüber informiert, was man mit ihnen zu tun gedenkt. Und die besonders vulnerablen Gruppen, wie Kinder in Armut, obdachlose Jugendliche, geflüchtete Heranwachsende und Minderjährige mit Behinderung, sind davon am stärksten betroffen."