UN-Kinderrechtskonvention: Artikel 3 (1) "Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleich viel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist."
Artikel 5: Respektierung des Elternrechts: Die Vertragsstaaten achten die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Eltern oder gegebenenfalls, soweit nach Ortsbrauch vorgesehen, der Mitglieder der weiteren Familie oder der Gemeinschaft, des Vormunds oder anderer für das Kind gesetzlich verantwortlicher Personen, das Kind bei der Ausübung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte in einer seiner Entwicklung entsprechenden Weise angemessen zu leiten und zu führen.
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Die Maskenpflicht an Grundschulen in Bremen und Bremerhaven wird vorläufig außer Kraft gesetzt. Die Testpflicht als Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht in den Schulen bleibt hingegen bestehen. Das hat das Bremer Oberverwaltungsgericht am Mittwoch 21.04.2021entschieden.
Es waren mehrere Eilanträge von Eltern gegen die Test- und Maskenpflicht an Schulen eingegangen. Beide Beschlüsse sind nicht anfechtbar. (Buten un Binnen)
Wir empfehlen hier nochmals diesen Dokumentarfilm LOCKDOWN KINDERRECHTE, der zeigt erschreckende Auswirkungen der Covid-Maßnahmen auf Kinder und Jugendliche zeigt.
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Hier das Urteil im Volltext vom 08.04.2021 inklusive dreier Sachverständigengutachten: Amtsgericht Weimar, Beschluss vom 08.04.2021, Az.: 9 F 148/21 Am 13.04. hat das Amtsgericht Weilheim (Familiensachen) die Maskenpflicht in der Schule für verfassungswidrig erklärt. Hier der Volltext des Urteils. Es heißt u.a. in dem Urteil: "§ 18 Abs. 2 der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist jedenfalls materiell verfassungswidrig, weil er in unverhältnismäßiger Weise in das Recht der Kinder auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und in ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit eingreift, ohne ihr Wohl angemessen zu berücksichtigen und ohne ihr Recht auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit zu achten und zu schützen." Hier gibt es eine digitale Anleitung zur Erstellung eines Widerspruchs zur Zwangstestung an Schulen.
Zitat der abschließenden Begründung des Weimarer Urteils,: ... Ergebnis (Seiten 176-178):
"Der den Schulkindern auferlegte Zwang, Masken zu tragen und Abstände untereinander und zu dritten Personen zu halten, schädigt die Kinder physisch, psychisch, pädagogisch und in ihrer psychosozialen Entwicklung, ohne dass dem mehr als ein allenfalls marginaler Nutzen für die Kinder selbst oder Dritte gegenübersteht. Schulen spielen keine wesentliche Rolle im „Pandemie“-Geschehen.
Die verwendeten PCR-Tests und Schnelltests sind für sich allein prinzipiell und schon im Ansatz nicht geeignet, eine „Infektion“ mit dem Virus SARS-CoV-2 festzustellen. Das ergibt sich nach den Darlegungen in den Gutachten bereist aus den eigenen Berechnungen des Robert-Koch-Instituts.
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Der Dokumentarfilm LOCKDOWN KINDERRECHTE zeigt erschreckende Auswirkungen der Covid-Maßnahmen auf Kinder und Jugendliche.
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Eine mobile Aktion/flash-mob der DFG-VK Bremen am 12. Februar 2021 in Bremen. Damit wurde aufmerksam gemacht auf das Schicksal der tausenden von Kindern und Jugendlichen, die weltweit als Soldat:innen in bewaffneten Konflikten kämpfen. Die meisten von ihnen werden zum Dienst an der Waffe gezwungen. Kinder und Jugendliche zu militärischen Diensten heranzuziehen verstößt gegen die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen.
Die auffälligen Schilder, mit denen die Teilnehmer auch in Bus und Straßenbahn zum Marktplatz fuhren, erregten großes Interesse. Deutschland gehört zu den wenigen Ländern, die Minderjährige in ihre Armee aufnehmen: Die Bundeswehr wirbt gezielt an Schulen und im öffentlichen Raum um die Gunst von Kindern und Jugendlichen. Wir fordern den Stopp jeder Art von militärischer Werbung bei Kindern und Jugendlichen!