UN-Kinderrechtskonvention: Artikel 3 (1) "Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleich viel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist."
Artikel 5: Respektierung des Elternrechts: Die Vertragsstaaten achten die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Eltern oder gegebenenfalls, soweit nach Ortsbrauch vorgesehen, der Mitglieder der weiteren Familie oder der Gemeinschaft, des Vormunds oder anderer für das Kind gesetzlich verantwortlicher Personen, das Kind bei der Ausübung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte in einer seiner Entwicklung entsprechenden Weise angemessen zu leiten und zu führen.
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31.08.2022 Letzter Aufruf zur Weiterbildung Fachkraft für Kinderrechte
Bald ist es so weit! Am 4. Oktober startet die SOAL Weiterbildung Fachkraft für Kinderrechte. Sie nimmt die Rechte der Kinder in den Blick und qualifiziert die Teilnehmenden als anerkannte insoweit erfahrene Fachkräfte für Kinderschutz (IseF). Ehemalige Teilnehmende haben uns berichtet, wie sehr diese Weiterbildung die Kultur in den Einrichtungen – und vor allem auch die Kommunikation mit den Kindern verändert hat. In Zeiten des Fachkräftemangels ist sie nicht zuletzt auch eine inspirierende Möglichkeit, die Mitarbeitenden an die Einrichtung zu binden. Die Weiterbildung richtet sich an Pädagog*innen aus allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe – aus Kita/Hilfen zur Erziehung/Offene Arbeit und Ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen. Für kurze Zeit besteht bis 6.9.2022 noch die Möglichkeit zur Anmeldung.
Fachkraft für Kinderrechte
Vor mehr als 25 Jahren hat die UNO die UN-Konventionen über die Rechte des Kindes verabschiedet, zu deren Einhaltung sich auch Deutschland verpflichtet hat.
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2022 jährt sich die Verfassung des Nürnberger Kodex‘ zum 75sten Mal. Anlässlich des historischen Jahrestages wird der weltweiten Opfer von Zwangsmedizin gedacht. Gefeiert wird der Triumph der Menschlichkeit über die Abgründe staatlichen Terrors - für die unbedingte Einhaltung der klaren, keiner Interpretation bedürfenden Forderungen des Nürnberger Kodex. Jeder Mediziner weltweit hat sich bedingungslos an den Nürnberger Kodex zu halten. Dieses medizinisch-ethische Manifest gilt unverändert bis heute.Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ist unantastbar. (Mit Klick auf das Foto unten öffnet sich das Video)
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Am 3. Juni 2022 schossen Scharfschützen der israelischen Streitkräfte dem 16-jährigen Odeh Mohammad Odeh Sadaqa mit scharfer Munition in den Rücken. Die Kugel durchschlug sein Herz und trat durch seine Brust aus. Odeh war mit zwei seiner Freunde in der Nähe seines Hauses unterwegs.
Odeh ist das sechste palästinensische Kind, das im letzten Monat getötet wurde, und das 14. in diesem Jahr bisher. Das ist ein Verbrechen gegen die Menschen- und Kinderrechte. Zudem wird dabei das Völkerrecht verletzt, denn es lag keine unmittelbare Gefahr für das Leben oder drohendeschwere Verletzungen für israelische Soldaten vor.
Der ganze Artikel unter diesem LINK.
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29. Mai 2022
Die Hälfte meiner Kindheit habe ich im Krieg verbracht. Und seit drei Jahren versuche ich nun, zu den Erwachsenen durchzudringen. Politiker, religiöse und kulturelle Persönlichkeiten... Ich versuche, ihnen zu sagen, was in unserem Land vor sich geht, aber die Erwachsenen hören wie immer zu, haben es aber nicht eilig, etwas zu tun. Der Krieg geht weiter, Erwachsene werden getötet, Kinder.... Und ich bin hier leider machtlos. Wir, die Kinder aus dem Donbass, haben erlebt, was die Kinder in der Ukraine jetzt erleben. Wir kennen diese Angst. Es fällt mir schwer, ukrainischen Kindern Ratschläge zu erteilen, aber als Kind, das acht Jahre lang im Krieg gelebt und die Schrecken der Ereignisse gesehen hat, möchte ich ihnen wünschen, dass sie stark sind, nicht verbittert werden und nicht lernen zu hassen. Das ist das Wichtigste. Wir wissen das. Außerdem wird der Krieg auf jeden Fall enden.
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Die Kindeswohl Gefährdungseinschätzungen steigen bundesweit rasant, in Bremen von 2019-2020 besonders extrem. Das sind Kindeswohlgefährdungs-Verdachtsmeldungen, die in den Jugendämtern in Deutschland nach § 8a SGB VIII registriert werden, zu 64% von den Behörden und Fachkräften selbst ausgelöst.
Welche "Melde-Kultur" macht sich hier breit? Wer hat diese Entwicklung zu verantworten? Dass bei akuten, lebensgefährlichen Gefährdungen von Kindern unmittelbarer Handlungsbedarf vorliegt, ist unbestritten, aber nur bei 15,3 % der Meldungen liegen solche Fälle vor. Wie sind diese drastischen Steigerungsraten zu erklären? Können wir so dem Anspruch des SGB VIII und unseres Grundgesetzes gerecht werden, Eltern in Notlagen zu unterstüzen, die vorübergehend bei der Wahrnehmung ihrer elterlichen Sorge Schwierigkeiten haben? Besonders in Zeiten, in den der Staat selbst die Familien mit Lockdowns, KiTa- und Schulschließungen, Quarantäneverordnungen und Kontaktverboten in Situationen drängt, in denen Entlastung massiv erschwert wird?
Insgesamt wurden bundesweit im Jahr 2020 (im Lockdown-Jahr) erschreckende 194.475 Meldungen registriert. 52.238 (26,8%) Gefärdungseinschätzungen wurden dabei durch Verwandte, Bekannte/Nachbarn oder Anonyme Meldungen ausgelöst und machten dann überprüfendes Jugendamtshandeln notwendig.