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Wir veröffentlichen hier einen gerade beginnenden Diskurs unter Mitstreitern und Freunden von #aufstehen Bremen zum geopolitischen Konflikt in der Ukraine unter der Rubrik "aufstehen kontrovers".
Wie auch schon zum Kosovo und zur Krim, geht es dabei auch um wesentliche Grundsätze des Völkerrechts. Im Völkerrecht gibt es dazu einander widersprechende Prinzipien. Nach dem Prinzip der Unverletzlichkeit der Grenzen wäre eine Abspaltung des Donbass illegal. Aber nach dem Prinzip des Selbstbestimmungsrechtes der Völker kann die Bevölkerung dort frei entscheiden, in welchem Staat sie leben möchte. Danach hätten die Menschen im Donbass das Recht, sich von der Ukraine loszusagen, einen eigenen Staat zu gründen und selbst zu entscheiden, wie es danach weitergeht. Der sog. "Westen" hat mit der Abspaltung des Kosovo von Jugoslawien/Serbien einen Präzedenzfall geschaffen. Der Internationale Gerichtshof hat seinerzeit entschieden, dass eine einseitige Unabhängigkeitserklärung vom Völkerrecht gedeckt ist, auch wenn sie den Gesetzen des Landes widerspricht.
Die Beiträge sind in der Reihenfolge ihres Eingangs bei der Redaktion gelistet. Neben einer ersten Stellungnahme von Ekkehard Lentz und Hartmut Drewes gibt es weitergehende Einschätzungen und Forderungen, die fortlaufend ergänzt werden.
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Die Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung der Corona-Krise werden von einem Großteil der Bevölkerung akzeptiert, aber es gibt auch Kritik: An Art und Umfang der Grundrechtseinschränkungen und an ihrer administrativen Umsetzung, an der Einschätzung der Gefährlichkeit des Virus und den gesundheitspolitischen Maßnahmen, an Art und Dauer der Kontaktbeschränkungen, am Lockdown der Wirtschaft und den verhängten Berufsverboten. Ungewiss sind die mittel- und langfristigen Auswirkungen auf das Wirtschaftsleben, das soziale Gefüge in unserem Gemeinwesen und den Arbeitsmarkt.
Ein Untersuchungsausschuss sollte klären, inwieweit die von der Bundesregierung ergriffenen Maßnahmen angemessen sind, wie die negativen Folgen der Maßnahmen und der Krise abgewendet werden können und zur Prophylaxe, zur besseren Bewältigung möglicher zukünftiger Epidemien. Nachstehend die Überlegungen von unserem Mitstreiter Walter Ruffler zu einem derartigen Ausschuss als Diskussionsgrundlage.
A. Die Grundfragen sind:
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Nach Carl Wassmuth von der Berliner Volksinitiative sei das Konstrukt der Umgehung der Schuldenbremse über sog. "ÖÖP" teuer und berge (Privatisierungs-)Risiken. Als die ersten Überlegungen in Berlin in diese Richtung angestellt wurden, bezeichneten die ersten Gutachter die Modelle sogar selbst als versteckte Privatisierung. (von Rodolfo Bohnenberger)
Carl Waßmuth kritisiert in den Nachdenkseiten vom 16.08.2019 diesen hinter schönen Worten getarnten Ausverkauf öffentlichen Eigentums. Wenn wir es nicht rechtzeitig verhindern, wird uns das in Bremen nun bevorstehen, als Kita-, Schul- und Wohnungsneubauprogramm von SPD, Grünen und LINKE (die CDU fand die Idee auch super). Im Koalitionsvertrag (1.7.2019) tauchen die BREBAU (eine 100% städtische GmbH) und die GEWOBA (eine 75,1% städtische Aktiengesellschaft), wie auch die Bremerhavener STAWÖG mehrmals in diesem Sinne als hochgepriesene Akteure auf.Im Weserkurier wurde kürzlich die Idee einer Schulbaugesellschaft lanciert.
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Alle drei koalierenden Parteien in Bremen haben sich der Schuldenbremse unterworfen. SPD und Grüne haben sie bekanntlich selbst (zusammen mit CDU und FDP) in die Verfassung gesetzt. Die neue Landesregierung wird im Herbst zu den "2. Koalitionsvereinbarungen", den Haushaltsberatungen zusammentreten. In treuer Fortsetzung der "Spar"politik heißt es im Koalitionsvertrag unter "Finanzrahmen": "In der Fortschreibung der Finanzplanung 2020 werden wir die folgenden jährlichen Steigerungsraten zur Grundlage machen: Personal 2,5 Prozent, Sozialausgaben 1,7 Prozent, Investitionsausgaben 2 Prozent und konsumtive Ausgaben 2,5 Prozent." Besonders im Sozialbereich und für die von Zuwendungen abhängigen sozialräumlichen Projekte geht es genauso elendig weiter, wie bisher. Durchaus wohlklingende Formulierungen in der vorliegenden Koalitionsvereinbarung, die jeweils mit dem Vermerk "zu prüfen" oder "wir sehen" oder "wir warten die Entwicklungen in Berlin ab" ... könnten schnell Makulatur sein, besonders wenn sie Geld kosten. Vor diesem Hintergrund kann zu der erwartbaren bremischen Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik in den kommenden vier Jahren eine erste (eher ernüchternde) Prognose gewagt werden.
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Sichtung von positiven Aussagen der rot-grün-roten Koalitionsvereinbarung zur Wohnungspolitk in Bremen. Manche Aussagen hätten entschiedener formuliert werden können / sollen / müssen, und Papier ist geduldig. Auf jeden Fall bleibt uns die Aufgabe, die Umsetzung der positiven Aussagen einzufordern und weiterzuentwickeln. (von Walter Ruffler 19.07.2019) Die Ziffern vor den zitierten Texten sind die Zeilen des Koalitionsvertrages.
- Grünflächen – ein Beitrag für „soziale Gerechtigkeit“
- Bodenpolitik - eine totale Kehrtwende weg vom Ausverkauf
- Baupolitik – es wäre gut, wenn das gemacht würde
- Wohnungsbau - „bezahlbar“ nicht nur für den großen Geldbeutel
- Bestandspolitik
- Mietenpolitik gegen den Anstieg der Mietpreise
- Finanzierungsvorbehalt
- ÖÖP zur Erweiterung des finanziellen Spielraums
- Was tun? Unsere Aufgabe könnte darin bestehen....
Nun zu den Einzelheiten: