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Die Bremer Landesregierung betreibt Symbolpolitik für "Alleinerziehende" (und deren ca. 23.000 Kinder), deren Not sie mit der Bremer "Corona"- Verordnungspolitik selbst massiv verschlimmert hat.
In Form eines Berichts, einer Steuerungsgruppe und vielen wohlklingenden Verlautbarungen gebiert sich die Landesregierung als sehr besorgt um die Lage der Alleinerziehenden in Bremen. Auch über die negativen Folgen ihrer eigenen Corona-Verordnungspolitik auf Kinder und Alleinerziehende? Regt sich da in der Regierungsriege fünf Monate nach dem selbst verordneten Ausnahmezustand ein schlechtes Gewissen ? Wurden die Kinder in igendeiner Weise beteiligt? An der Schließung von KiTas und Schulen, an den Kontaktsperren zu engsten Verwandten. Wer schützte die Kinder vor der Unterstellung, sie wären gefährdende "Virenschleudern" und könnten bei Besuch ihre eigenen Großeltern töten? Wer kümmerte sich um das Wohl der Kinder? Würde die Landesregierung ihre eigenen Fehler zugeben und sich ernsthaft um die Gesundheit der Bremer Kinder Sorgen machen, dann müsste sie ein großangelegtes Beratungs- und Therapieangebot vorhalten, um die verursachten Schuldgefühle und psychischen Schäden, vielleicht sogar Traumata, zu bearbeiten.
Schließlich wurden ohne jede Beteiligung der Eltern, geschweige denn der Kinder und Jugendlichen, unter klarer Verletzung des Artikel 6 des Grundgesetzes, unter klarer Verletzung der UN-Kinderrechtskonvention (Artikel 12: Berücksichtung des Kinderwillens), die Kinderrechte mit Füssen getreten: u.a. das Recht auf Gesundheit, das Recht auf Erholung, Sport und Spiel; das Recht auf gesunde und abwechslungsreiche Ernährung; das Recht auf Bildung; das Recht von Eltern und Kindern auf besonderen Schutz des Staates, das Recht der Kinder und jungen Menschen in allen sie betreffenden Belangen gehört und beteilig zu werden usw..
In dem Senatsbericht heißt es,
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Online forever?
Nach einem erzwungenen Online Sommersemester, zeichnet sich jetzt bereits ab, dass auch im Wintersemester 2020/2021 ca. 80 - 90% des Studiums Soziale Arbeit online durchgeführt werden wird. Das hat das Bremer Wissenschaftsressort zusammen mit den Leitungen der Universität und der Hochschulen verabredet, siehe die Presseerklärung vom 10. Juni. In sehr begrenztem Umfang soll es Präsenzveranstaltungen nur für Labornutzung und für Neuimmatrikulierte im 1. Semester geben. Eine evidenzbasierte Begründung fehlt, denn es wäre viel mehr möglich, trotz "Corona", als bisher versucht wird.
Evaluation der Folgewirkungen der Umstellung auf Online fehlt!
Mit dieser ins Wintersemester und auch darüber hinaus geplanten Online Lehre ist es weitgehend vorbei mit einem reflexiven Studium. Noch ist keineswegs evaluiert, welche (auch schichtspezifischen) Folgewirkungen diese Online-Umstellung hat, da wird es flugs schon zum Dauerzustand gemacht. Die aktuell durchgeführten Online-Befragungen der Studierenden und Lehrenden sind lediglich auf die Optimierung des Online-Betriebes ausgerichtet, nicht seine Infragestellung. Online-Tools und digital aufbereitetes Wissen, moderne Kommunikationsmethoden sind sicherlich gute Hilfsmittel und als solche sehr nützlich, aber echtes Lernen läuft weiterhin analog, funktioniert über Lern- und Lehrbeziehungen und über lebendige und persönlich durchlebte (kontroverse) Diskurse.
Die Situation der Studierenden
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Redebeitrag unsere #aufstehen Bremen Mitstreiters Wolfgang Vormann am 06.06.2020 auf dem Bremer Marktplatz (Zusammenfassung in Stichpunkten). Das Video dieser Rede findet sich am Ende dieses Beitrages.
Das Credo meines beruflichen Handelns: ‚Es ist nur die Bildung, die Gesellschaften langfristig nach vorne bringen kann‘ (Zitat frei nach Frederic Vester, einem prominenten Systemforscher der 80er und 90er Jahre.) Nicht Kredite, nicht Subventionierung der Arbeit, nicht ein umfassendes Wohlfahrtssystem hilft den Menschen, ihre Gesellschaft weiter zu entwickeln, sondern nur Bildung – für jeden so viel wie er aufnehmen kann und so viel wie er haben möchte und das kostenfrei – sorgt für hinterfragende und reflexionsfähige Bürger, die eine Gemeinschaft durch unbekannte, zukünftige Herausforderungen führen können.
Warum betone ich das jetzt gerade in der Corona-Krise? In der Schließung von Kindergärten, Schulen, Berufsakademien und Hochschulen hat es sich gerade noch einmal ganz deutlich gezeigt: LERNEN FUNKTIONIERT NICHT DIGITAL!
Im Shutdown war es eine Notwendigkeit, den Lehr- und Lernbetrieb nicht völlig zum Erliegen zu bringen; sowohl komfortable als auch provisorische Lernprogramme und Onlineplattformen versorgten Schüler*innen und Studenten*innen mit mehr oder weniger standardisiertem Stoff.
Zwei Beispiele dazu aus meinem unmittelbaren Erfahrungsumfeld:
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Das online Semester bringt viele Herausforderungen mit sich.Damit studierende und lehrende nicht unter dem Druck zerbrechen, müssen solidarische Maßnahmen her! Unterschreibe den offenen Brief! LINK: https://tvstud-bremen.de/aktuelles/chronik/petition/
Forderungen:
Dieses Semester wird nicht auf die BAföG und Fach-/Hochschulsemester angerechnet.
Es dürfen dieses Semester keine Studiengebühren wie Langzeit- oder Zweitstudiumsgebühren erhoben werden. Wurden diese bereits erhoben, so sind sie den Studierenden zu erstatten.
Alle ab dem 23.03.2020 abgelegten Prüfungen zählen als Freiversuch.
Prüfungen, die aktuell verschoben werden, dürfen nicht verpflichtend im Sommersemester nachgeholt werden müssen.
Allen Beschäftigten der Hochschulen, einschließlich der studentischen Hilfskräfte, muss eine Lohnfortzahlung garantiert werden. Um ihnen in der aktuellen Situation mehr Sicherheit zu geben müssen ihre Verträge um 1 Semester verlängert werden.Bei der inhaltlichen Konzipierung des Semesters muss der zusätzliche Organisationsaufwand berücksichtigt werden, damit der zusätzliche Arbeitsaufwand nicht auf Lehrende und Studierende abgewälzt wird. Veranstaltungen könnten zum Beispiel in geringerer Frequenz stattfinden und nur der dadurch verringerte Umfang an Stoff geprüft werden.
Die für Lehrende entstehenden erhöhten Vor- und Nachbereitungszeiten, auch die der Tutor*innen, müssen entlohnt werden. Alle auslaufenden Studienordnungen und -gänge müssen um ein Semester verlängert werden.
Zwangs-Exmatrikulationen müssen für ein Semester ausgesetzt werden.
Erstunterstützer*innen:
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Im Weserkurier vom 4. Febr. 2020 heißt es unter der Überschrift: "Brebau plant in Bremen die erste Schule". Damit beginnt die schon im Koalitionsvertrag angekündigte Schulprivatisierung, eine Folge der Unterwerfung unter die Schuldenbremse. Denn gleich zu Beginn der neuen Legislaturperiode des Bremer "Reformbündnis" wurden zwei neoliberale Dogmen festgeklopft:
1. Staatliche Kreditaufnahme und Investitionen zur Bereitstellung elementarer Daseinvorsorge und Bildung sind "böse"; und 2. die eigentlich selbstverständliche Option zur unbegrenzten staatlichen Geldschöpfung wird mit einem Denkverbot (mit Verfassungsrang) belegt. Wer es wagt, dass zu hinterfragen, landet wie Kopernikus und Galileo vor dem Inquisitionsgericht.
In der Regierungserklärung des Bürgermeisters Bovenschulte vom 29.08.2019 heißt es (Auszüge):
"Der Schulbau bedeutet eine riesige Herausforderung. ... 17 allgemeinbildende Schulen müssen in der Stadt Bremen komplett neu gebaut werden. 96 von 120 Standorten werden zudem ausgebaut." ... "Ganz oben auf der To-do-Liste stehen: Die Sanierung und der Aus- und Neubau von Schulen und Kindertagesstätten sowie die Einstellung des notwendigen Personals für die neuen Klassen und Gruppen." Aber - so heißt es etwas später: "Ab 2020 gilt die Schuldenbremse für alle Bundesländer – das heißt, wir müssen mit dem Geld auskommen, dass wir einnehmen. Die im Grundgesetz und der Bremer Landesverfassung verankerte Schuldenbremse fußt auf der Erkenntnis, dass immer mehr Schulden zu machen, keine Lösung von Problemen bedeutet, sondern neue schafft."