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Die für den 5. Dezember in Bremen geplante Demonstration „Fest für Frieden und Freiheit“ der Bremer Bürgerinitiative Querdenken 421 wurde zunächst vom Ordnungsamt Bremen abgelehnt. Eingebrachte Eilanträge der Organisatoren beim Bremer Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht wurden negativ beschieden. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, unter Führung des neuernannten Präsidenten Prof. Dr. Stephan Harbarth zusammen mit den beiden Richtern Britz und Radtke, lehnte den Eilantrag in buchstäblich "letzter Minute" am Morgen des 5.12. ebenfalls ab. Wie in diesem hier abgedruckten Leserbrief vom 11.12.2020 im Weserkurier erwähnt, hatten sich schließlich nicht etwa die groß angekündigten 20.000 Teilnehmer, sondern lediglich einige hundert auf den Weg nach Bremen gemacht. Sie wurden hier, auf Anweisung des Bremer Innensenators Mäurer von einer 750.000 Euro teuren, herbeigeorderten polizeilichen Armada (incl. 7 Wasserwerfer) beim Spaziergang im Bürgerpark oder auf dem Marktplatz eingekesselt. Spaziergänge wurden zu "unerlaubten Nachfolgeveranstaltungen" konstruiert. Bei ca. 700 Teilnehmern wurden Personalien festgestellt. Diese völlig überzogene "martialische ... staatliche Machtdemonstration" hat der gesamte Bremer Senat mitzuverantworten, incl. der Partei DieLinke. Diese hatte nicht besseres beizutragen als einen Flyer mit den Worten: "Wir wollen nicht zulassen, dass Rechte und ihre Sympathisant*inen (sic!) unwidersprochen im öffentlichen Raum marschieren."
Diese, das demokratische Grundrecht der Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 GG in bisher unbekannter Weise einschränkenden Vorgänge, wurden nun Ziel einer Demonstration von zahlreichen Rechtsanwälten (in Roben) vor dem Karlsruher Verfassungsgericht am 19. Dezember, siehe Video unten.
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In den Aktenbeständen der Bundesregierung gibt es nach Recherchen von abgeordnetenwatch.de zu etlichen Lobbytreffen keine offiziellen Unterlagen. So fehlen beispielsweise Aufzeichnungen zu Gesprächen mit früheren Regierungsmitgliedern, die mittlerweile in der Wirtschaft arbeiten – unter anderem Sigmar Gabriel, Franz-Josef Jung und Brigitte Zypries. In wessen Auftrag manche Interessenvertreter:innen vorstellig wurden, weiß man in der Bundesregierung angeblich nicht. - Wer traf sich mit wem? Lobbykontakte der Bundesregierung mit ehemaligen Minister:innen und Parlamentarischen Staatssekretär:innen finden sich in einer von abgeordnetenwatch online gestellten Übersicht, nach Angaben der Bundesregierung auf Kleine Anfragen der Linksfraktion von 2019 und 2020 (Drucksachen 19/14529 und 19/23050).
Eine Studie zu Größe und Einfluss der Finanzlobby in Deutschland ( Der Lobbyreport in voller Länge hier. 200 Millionen Euro. Mindestens 1500 Menschen arbeiten für Verbände und Unternehmen der Finanzlobby. Gerade in der frühen Phase der Gesetzgebung sind Branchenverbände besonders stark. Die Skandale um den Steuerraub CumEx und den Zahlungsdienstleister Wirecard sind weitere Indizien dafür, dass viele Bereiche der Finanzmarktregulierung weiterhin Lücken aufweisen.
Doch Reformen haben sich als schwierig erwiesen, nicht zuletzt aufgrund erfolgreicher Interventionen der Finanzlobby in der Europäischen Union und in Deutschland. Ihre Stärke bei der Abwehr missliebiger Reformen war ausschlaggebend für die Verwässerung und teilweise Blockade wichtiger Regulierungsvorhaben. Trotzdem fehlten bislang Zahlen und Fakten zu Einfluss und Größe dieser Lobby in Deutschland. Finanzwende hat diese Wissenslücke zum Anlass genommen, um Einfluss und Stärke der Finanzlobby in Deutschland zu vermessen.
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Am 18. November soll ab 11h im Bundestag und ab 15h im Bundesrat ein sog. "Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" verabschiedet werden und nach Unterschrift des Bundespräsidenten unmittelbar Rechtsgültigkeit erlangen. Es würde künftig bremische Corona-Politik maßgeblich bestimmen, sollte es so durchkommen. Seit der 1. Lesung am 6. November (s.u. alle Details und Dokumente) wächst die Kritik an diesem, teilweise als "Ermächtigungsgesetz" bezeichneten Vorhaben, darin besonders §28a und §36, wie auch am Tempo der Durchsetzung. Gegenanträge, bzw. Abänderungsanträge der Linken, der Grünen und der AFD liegen vor. Im Gesundheitsauschuss haben sich viele Sachverständige kritisch geäußert. In der Nähe des Bundestags, bzw. auf der Strasse des 17. Juni, wurden am 18.11. über den ganzen Tag mehrere Kundgebungen angemeldet, mit sehr unterschiedlichen Ausrichtungen. Auch in Bremen wurde für Mittwoch auf dem Marktplatz um 16:30 von der Initiative "Bremer Freiheit - Leben statt Überleben" ebenfalls eine Kundgebung angemeldet. (siehe unter Termine)
In diesem Beitrag in der LegalTribune Online (https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/corona-massnahmen-28a-ifsg-rechtssicherheit-gerichte-verfassungswidrig-unbestimmt-anhoerung-bundestag/) wird die IfSG-Reform als 'Verfassungswidrig und voller Fehler" bezeichnet. Auch der wissenschaftliche Dienst des Bundestages (LINK) hat sich zu Teilen kritisch geäußert im: WD 3 -3000 -256/20 Aktuelle Änderungen des Infektionsschutzrechts. - Anwälte schlagen Alarm vor den geplanten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes. 2. Offener Brief der Anwälte für Aufklärung. An alle Abgeordneten des Bundestages: https://www.afa.zone/wp-content/uploads/2020/11/AfA-Alarm-Brief2.pdf
Bremer*innen in der Initiative "Bremer Freiheit - Leben statt Überleben" haben einen offenen Brief an die Bundestagsfraktionen geschrieben.
In diesem Beitrag des Richters Thosten Schleif in den Nachdenkseiten vom 17.11.2020 geht es darüber hinaus um das Teilversagen der Justiz und dessen Ursachen. Titel: "Corona-Maßnahmen: „Zu viele Richter verstehen sich schon fast als Teil der Regierung“
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Der Anthropologe, Philosoph und politische Publizist Dr. Matthias Burchardt über Schock- und Propagandastrategien zur Steuerung von Gesellschaften; verdeutlicht am Beispiel von "Corona", der fatalen Wirkung des Pisa-Tests der OECD im Bildungsbereich, der Landwirtschaft u.a.