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Künstler kritisieren zurecht die Corona Maßnahmen Hier die lange Liste weiterer SchauspielerInnen: https://www.youtube.com/playlist?list=PLJZme9ZBIhG9gOB4uLw5vO2v5SSxF71iw
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"Gestern haben nach einer hitzigen Debatte und einer namentlichen Abstimmung 342 der insgesamt 709 Bundestagsabgeordneten mit Ja zum „Bevölkerungsschutzgesetz“ genannten neuen Gesetzentwurf gestimmt. Da es allerdings nur 250 Gegenstimmen gab, hat das Gesetz den Bundestag passiert". Wir verlinken hier auf einen ausführlichen Beitrag dazu in den Nachdenkseiten von Moritz Müller. Ca. 15.000 Menschen konnten auf der Straße des 17. Juni nur kurz dagegen demonstrieren, sie wurden dann mit Polizeigewalt in die Parkanlagen getrieben. Der Einsatz verlief dabei sehr unverhältnismäßig.
Der Bundesrat hat seiner Selbstentmachtung zugestimmt und der Bundespräsident hat bereits unterschrieben. Damit tritt dieser - in der Geschichte der BRD - einmalige Vorgang als sog. "Notbremsegesetz" mit der Veröffentlichung im Gesetzesblatt in Kraft. Mit diesem Bundesgesetz wird auch der komplette Rechtsschutz, den Bürger vor den Verwaltungsgerichten noch hatte total ausgehebelt; ein gefährlicher Präzedenzfall. Der Zugang zu den Gerichten steht den Bürgern nun nicht mehr offen; die Legitimität und Akzeptanz geht damit völlig baden.
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(von Rodolfo Bohnenberger, update 18.04.2021)
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 25. März, veröffentlicht am 15.04.2021 (1), das den Berliner Mietendeckel vom 23. Februar 2020 zu Fall gebracht hat, ist eine handfeste Niederlage für alle Mieter:innen nicht nur in Berlin, sondern im ganzen Land. Es wird die Verdrängung von einkommensärmeren Mieter:innen aus ihren Wohnbezirken (in Berlin und woanders) weiter verschärfen, weil die Mieten nun wieder völlig ungezügelt in unbezahlbare Höhen steigen; mit brutalen Konsequenzen für die Mehrheit, insbesondere für Ältere, für Kinder und Familien. Deren elementare soziale Netzwerke, KiTa- und Schulanbindung und gewachsene Versorgungsstrukturen brechen weg und die Klassenspaltung manifestiert sich noch gravierender in segregierten Stadtteilen. Bremen kann davon eine trauriges Lied singen.
Die von der Immobilienlobby herbeikonstruierte Begründung, im Klageverfahren vor dem BVerfG politisch vertreten durch CDU und FDP, die sich nun im BVerfG Urteil wiederfindet, ist abstrus. Ein Bundesland hätte angeblich kein Recht über solche Dinge zu entscheiden, weil das Bundessache wäre. Aber hatte nicht der Bund große Teile der Zuständigkeit für das Wohnungswesen im Rahmen der Föderalismusreform I im Jahr 2006 den Ländern übergeben, und sich damit auch geschickt aus der Bundesfinanzierungspflicht dafür verabschiedet? (2)
Ein von den Abgeordneten in Berlin in einem geordneten parlamentarischen Verfahren beschlossenes Gesetz wurde durch ein absolutistisch-rechtsexpertokratisch durchregierendes Bundesverfassungsgericht, einer "Juristokratie", nichtig gemacht. Das wirft offensichtliche Fragen auf zum Zustand unserer "Demokratie" und der darin amputierten Volkssouveränität. Bei Ingeborg Maus finden wir historische und demokratietheoretische Ausarbeitungen dazu. Maus plädiert dafür, uns rückzubesinnen auf die revolutionären Demokraten der Aufklärung im 18. Jh., auf Sieyes, Rousseau, Kant und andere.
"In jeder Verfassung, die sich überhaupt auf das Prinzip der Volkssouveränität beruft, ist das Volk durch seine Funktion eindeutig bestimmt: Es ist als Gesetzgeber GEGENSPIELER der gewalthabenden (exekutivischen und judikativen) Staatsapparate." Maus, Ingeborg (2011): Über Volkssouveränität. Suhrkamp, 2. Auflage 2019
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Hier das Urteil im Volltext vom 08.04.2021 inklusive dreier Sachverständigengutachten: Amtsgericht Weimar, Beschluss vom 08.04.2021, Az.: 9 F 148/21 Am 13.04. hat das Amtsgericht Weilheim (Familiensachen) die Maskenpflicht in der Schule für verfassungswidrig erklärt. Hier der Volltext des Urteils. Es heißt u.a. in dem Urteil: "§ 18 Abs. 2 der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist jedenfalls materiell verfassungswidrig, weil er in unverhältnismäßiger Weise in das Recht der Kinder auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und in ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit eingreift, ohne ihr Wohl angemessen zu berücksichtigen und ohne ihr Recht auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit zu achten und zu schützen." Hier gibt es eine digitale Anleitung zur Erstellung eines Widerspruchs zur Zwangstestung an Schulen.
Zitat der abschließenden Begründung des Weimarer Urteils,: ... Ergebnis (Seiten 176-178):
"Der den Schulkindern auferlegte Zwang, Masken zu tragen und Abstände untereinander und zu dritten Personen zu halten, schädigt die Kinder physisch, psychisch, pädagogisch und in ihrer psychosozialen Entwicklung, ohne dass dem mehr als ein allenfalls marginaler Nutzen für die Kinder selbst oder Dritte gegenübersteht. Schulen spielen keine wesentliche Rolle im „Pandemie“-Geschehen.
Die verwendeten PCR-Tests und Schnelltests sind für sich allein prinzipiell und schon im Ansatz nicht geeignet, eine „Infektion“ mit dem Virus SARS-CoV-2 festzustellen. Das ergibt sich nach den Darlegungen in den Gutachten bereist aus den eigenen Berechnungen des Robert-Koch-Instituts.
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Dr. Rolf Geffken geht in einem Video den Spuren des Faschismus im Arbeitsrecht nach.
Der Arbeitsrechtler Dr. Geffken kommt auf die tief braune, bis in die Gegenwart reichende Vergangenheit des (west-) deutschen Arbeitsrechts zu sprechen. Die Hauptprotagonisten der im Arbeitsrecht „herrschenden Meinung“ waren in den letzten 40 Jahren die Professoren Hans Carl Nipperdey, Alfred Hueck und Rolf Dietz. Daneben noch Arthur Nikisch. Sie waren sämtlich bekennende Nationalsozialisten und überwiegend in der „Deutschen Akademie für Recht“ engagiert. Nipperdey und Hueck waren nicht nur die Hauptkommentatoren des „Gesetzes zur Ordnung der nationalen Arbeit“ im C.H. Beck – Verlag sondern auch die VERFASSER dieses schon 1934 verabschiedeten Gesetzes, das sämtliche Reste des Weimarer Arbeitsrechts beseitigte und das „Führerprinzip“ in den Betrieben verankerte und alle Arbeitnehmer als „Gefolgsleute“ des Betriebsführers verpflichtete.
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- darf nicht Milliarden in Rüstungsprojekte investieren,
- darf nicht Spannungen provozieren und Kriege vorbereiten,
- darf nicht den Abwurf von Atombomben auf Russland üben,
- darf nicht durch Rüstungsexporte und Auslandseinsätze den Tod exportieren!
Wir stehen für friedlichen Ausgleich und Diplomatie statt Sanktionen und Wirtschaftskriege und Konfrontationspolitik. Armut und soziale Ungleichheit zwischen den Völkern, Kriege und Naturzerstörung führen zu Flucht und Vertreibung.
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Der Dokumentarfilm LOCKDOWN KINDERRECHTE zeigt erschreckende Auswirkungen der Covid-Maßnahmen auf Kinder und Jugendliche.
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Der Containerumschlag in Bremerhaven findet an einer fast 5 km langen Kaje statt. Die Betriebsgesellschaften Eurogate GmbH & Co.KGaA, NTB (North Sea Terminal Bremerhaven GmbH & Co.) und MSC Gate Bremerhaven GmbH & Co. KG teilen sich das Areal.
Große Containerschiffe aus aller Welt landen ihre Boxen an oder nehmen sie hier an Bord. Der Vor- und Nachlauf erfolgt entweder im Straßen-/Schienenverkehr zu den unterschiedlichen Destinationen in Mittel- und Osteuropa oder es wird „gefeedert“; das heißt, die Waren werden auf kleinere Schiffe umgeladen, die dann weitere Häfen im nördlichen Europa oder im Ostseeraum anlaufen. Nur ein geringer Teil des Umschlags erfüllt – im Gegensatz zu Hamburg – die so genannte „Locoquote“; also eine Weiterverarbeitung der Waren erfolgt in der Stadt oder der Region. Der Terminal insgesamt beschäftigt knapp 3000 Menschen und ist damit die Existenzgrundlage für viele Familien in einer an sich strukturschwachen Region.
Stadt, Land und Bund haben immer wieder Geld in den Terminal gesteckt, um die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den Konkurrenzhäfen im Rheinmündungsgebiet zu erhalten, - meist in Form von Erweiterungsbauvorhaben. So ist auch seit letztem Jahr vom Bremer Senat wieder angedacht worden, eine weitere Ausbaufinanzierung mit 170 Millionen Euro (vermutlich Mischfinanzierung von Stadt, Land und Bund) zu übernehmen.
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